Kita-Gutschein beantragen

In Hamburg erhalten Eltern für die Betreuung ihrer Kinder einen Kita-Gutschein.

Es besteht ein Rechtsanspruch für Betreuung vom ersten Lebensjahr an, und zwar im Umfang von fünf Stunden. Für berufstätige Eltern gibt es, je nach Bedarf, auch Gutscheine von bis zu zwölf Stunden Betreuungsleistung.

Auf diesem Gutschein ist Ihr Anteil an den Betreuungskosten ausgewiesen. Dieser wird von der Behörde in Abhängigkeit Ihres Familieneinkommens, der Familiengröße und der Höhe der Betreuungszeit errechnet.

Sie können diesen Gutschein in einer Kita Ihrer Wahl „einlösen".

Wo beantragen Sie den Gutschein?

Hier finden Sie das zuständige Bezirksamt, Abteilung Kindertagesbetreuung.
http://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/

Härtefallregelungen

Über die Möglichkeit einer Härtefallregelung (Reduzierung des Elternbeitrages) können Sie sich mit dem folgenden Merkblatt informieren
http://www.hamburg.de/Dibis/form/pdf/AS-77.pdf

Das dazu gehörige Antragsformular finden Sie hier:
http://www.hamburg.de/Dibis/form/pdf/AS-76.pdf

Die Behörde weist darauf hin, dass grundsätzlich der Mindest-Elternbeitrag der jeweiligen Leistung berechnet wird. Für eine ausführliche Beratung zur Härtefallregelung wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Bezirksamt.